Bisher bekannte Informationen:
- Unternehmen, die zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020 Lehrlinge einstellen (also auch rückwirkend), erhalten pro Auszubildenden einen Bonus von EUR 2.000. Das Geld soll in zwei Tranchen fließen: 1.000 Euro zu Beginn der Lehre, weitere 1.000 Euro, wenn der Lehrling nach der Probezeit behalten wird.
- Die Prämie wird auch bezahlt, wenn ein Betrieb Lehrlinge während des ersten Lehrjahres aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung übernimmt. Hier wird bis einschließlich 31.03.2021 gefördert.
Wie soll der Antrag funktionieren:
- Ab 01.07.2020 steht die Förderung zeitgleich mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrags zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten auch Unternehmen, die die Lehrverträge bereits übermittelt haben den Bonus (seit 16.03.2020).
- Sollte der Lehrlinge im Zeitraum vor dem 01.07.2020 sein Lehrverhältnis begonnen haben, erfolgt die Auszahlung des Lehrlingsbonus offenbar automatisch.
- Wenn der Lehrling sein Lehrverhältnis nach dem 01.07.2020 beginnt, kann der Antrag direkt bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen/elektronisch eingereicht werden.
Die genaue Umsetzung ist noch abzuwarten; ihr TU-Berater informiert Sie gerne.