

Um die negativen wirtschaftlichen Folgen des aktuellen Lockdowns für betroffene Branchen einzudämmen, hat die Bundesregierung einen umfassenden Umsatzersatz beschlossen, der ab heute bis 15.12.2020 für den Monat November beantragt werden kann. Ein Lockdown-Umsatzersatz wird gewährt, sofern der Antragsteller gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung direkt betroffen ist.
Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes entspricht 80 Prozent des Umsatzes des Vergleichsmonats. Die Mindesthöhe beträgt EUR 2.300 bis maximal EUR 800.000.
Als Betrachtungszeitraum für den Lockdown-Umsatzersatz ist vorerst der November 2020 definiert und wird für den Umsatzausfall in diesem Zeitraum gewährt.
Während die Selbstabholung und Lieferservices den Ersatz in der Gastronomie nicht reduzieren, reduzieren Umsätze, die einem Unternehmensbereich zuzuordnen sind, der nicht direkt von den Einschränkungen der COVID-19-SchuMaV betroffen ist, sehr wohl den Ersatzanspruch. Zudem verringern von der ÖHT oder dem AWS zu 100% übernommene Kreditgarantien (Überbrückungsfinanzierung) und Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise erfolgten den Höchstbetrag für den Lockdown-Umsatzersatz.
Interessant ist, dass Haftungen der COFAG, der AWS oder der ÖHT im Ausmaß von 90% oder 80% die Förderhöhe nicht verringern. Auch eine Kombination von Umsatzersatz und Fixkosten-Zuschuss und/oder Kurzarbeit führt zu keiner Reduktion des Förderbetrages.
Folgenden Unternehmen sind antragsberechtigt:
Ausgenommen von der Gewährung des Umsatzersatzes sind folgende Unternehmen:
Der Antrag auf Auszahlung des Lockdown-Umsatzersatzes erfolgt über FinanzOnline ab heute bis 15. Dezember 2020 beantragt werden und sollte unkompliziert, unbürokratisch und rasch anhand der Steuerdaten des Jahres 2019 automatisch berechnet werden.
Weitere Informationen können den FAQs entnommen werden.
An Land- und Forstwirte sowie Privatzimmervermieter wird der Umsatzersatz für diese Betroffenen vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus abgewickelt wird.
Für die indirekt betroffenen Branchen wird vom Finanzminister in der nächsten Woche ein weiteres Modell vorgestellt.
Gerne unterstützt Sie Ihr TU-Berater bei der Beantragung.