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Lockdown Umsatzersatz für Privatzimmervermieter

TU-Österreich
11/30/2020

Der Lockdown Umsatzersatz steht auch Privatzimmervermietern zu. Die Beantragung hat über die Agrar Markt Austria (AMA) bis spätestens 15.12.2020 zu erfolgen.  

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Privatzimmervermieter, die im eigenen Haushalt private Gästezimmer oder Ferienwohnungen mit höchstens 10 Betten vermieten und nicht der GewO 1994 unterliegen. 


Was sind die Rahmenbedingungen?

  • Antragsteller muss gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung direkt betroffen sein
  • Betrachtungszeitraum für den Umsatzersatz ist der November 2020
  • Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes entspricht 80 Prozent des zu ermittelnden Umsatzes des vergleichbaren Vorjahreszeitraums der erfassten Tätigkeitsbereiche
  • Inanspruchnahme eines Umsatzersatzes führt nicht zu einem Ausschluss vom Härtefallfonds


Bis wann muss der Antrag eingebracht werden?

Der Antrag muss bis spätestens 15.12.2020 eingebracht werden.


Wie erfolgt die Beantragung?

Der erste Schritt der Antragstellung für Privatzimmervermieter ist die Registrierung bei der AMA. Dazu ist das Onlineformular auszufüllen und abzusenden. Die Daten werden in der AMA erfasst und eine Kundennummer per E-Mail mitgeteilt. Aus Sicherheitsgründen wird der für den Einstieg notwendige PIN-Code am Postweg zugestellt.

Im zweiten Schritt kann mit der Kundennummer und dem PIN-Code unter www.eama.at der Antrag auf Umsatzersatz gestellt werden. Halten Sie dazu die Umsätze des Monats November 2019 bereit

Die Ausfüllhilfe und das entsprechende Merkblatt sind unter https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#14640 abrufbar.