

Der Lockdown Umsatzersatz steht auch Privatzimmervermietern zu. Die Beantragung hat über die Agrar Markt Austria (AMA) bis spätestens 15.12.2020 zu erfolgen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatzimmervermieter, die im eigenen Haushalt private Gästezimmer oder Ferienwohnungen mit höchstens 10 Betten vermieten und nicht der GewO 1994 unterliegen.
Was sind die Rahmenbedingungen?
Bis wann muss der Antrag eingebracht werden?
Der Antrag muss bis spätestens 15.12.2020 eingebracht werden.
Wie erfolgt die Beantragung?
Der erste Schritt der Antragstellung für Privatzimmervermieter ist die Registrierung bei der AMA. Dazu ist das Onlineformular auszufüllen und abzusenden. Die Daten werden in der AMA erfasst und eine Kundennummer per E-Mail mitgeteilt. Aus Sicherheitsgründen wird der für den Einstieg notwendige PIN-Code am Postweg zugestellt.
Im zweiten Schritt kann mit der Kundennummer und dem PIN-Code unter www.eama.at der Antrag auf Umsatzersatz gestellt werden. Halten Sie dazu die Umsätze des Monats November 2019 bereit.
Die Ausfüllhilfe und das entsprechende Merkblatt sind unter https://www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#14640 abrufbar.