

Aufgrund des harten Lockdowns wurde eine Erneuerung des ursprünglichen Umsatzersatzes für die nun hinzugekommenen, ebenso direkt betroffenen Branchen notwendig.
Ein Antrag für einen Lockdown-Umsatzersatz kann bis zum 15. Dezember 2020 eingereicht werden.
Dieser Antrag ist UNBEDINGT VOR dem Fixkostenzuschuss 800.000,- zu stellen!
Voraussetzungen
Wie stelle ich einen Antrag
Weitere Details finden Sie in der beiliegenden FAQ Liste des BMF oder Ihrer Treuhand-Union Kanzlei