

Folgende Information von Dr. Stefan Steiger haben wir auf seiner Homepage (sv-beratung.at) entdeckt:
Wie ich heute von einem Kollegen erfahren habe, hat in einem Fall die BUAK eine Unterentlohnung eines Bauunternehmens an die zuständige Behörde weitergeleitet und dem Unternehmer eine Strafe von rund € 74.000,-- "umgehängt". Die Unterentlohnung war aber bei vielen Personen weniger als 3%. Ich weise daher nochmals auf die Problematik der Unterentlohnung hin!