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Lohnabgaben für Geschäftsführerhonorare

Johann Pointner, KR
Vortrag HR Dr. Zorn beim OÖ Tag am 27.9.2001
Der Verwaltungsgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur DB Pflicht weiterentwickelt. Es sind folgende 3 Kriterien maßgeblich:
1) Eingliederung in das Unternehmen
2) Laufende Zahlung
3) Unternehmerwagnis
Da 1 und 2 praktisch immer vorliegen, kommt dem Unternehmerwagnis entscheidende Bedeutung zu.
Am ehesten wird anerkannt, wenn die Bezüge in einem %Satz des Gewinnes festgesetzt werden. Es soll zu Schwankungen des Jahresbezuges kommen.
Fixbezug und % vom Gewinn, nur dann nicht schädlich, wenn Fixbetrag niedrig und keine Pensionszusage. Pensionszusage spricht für DB Pflicht. (Entscheidung wird in Kürze veröffentlicht) Eventuell besteht eine Chance, wenn Pensionszusage und dafür kein Fixum.
Eventuell auch folgende Regelung möglich: % vom Gewinn, mindestens S ....... (Mindestbezug nicht zu hoch - eventuell in Höhe des unbedingt notwendigen Unterhaltes)
Wichtig sind laut Dr. Zorn Schwankungen im Jahresbezug. Bezüglich der Höhe legte sich Dr. Zorn nicht fest, da momentan noch Diskussion im VwgH.