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Mehr Zinsen vom Finanzamt als von der Bank - leider falsch!!!

Dr. Helmut CZAJKA
Die Meinung, daß eine Geldanlage beim Finanzamt durch überhöhte Vorauszahlungen mehr Ertrag als ein Bankguthaben bringt ist unrichtig.
Ein höherer Ertrag würde dann entstehen, wenn auch Anzahlungen bei der Berechnung der Gutschriftzinsen berücksichtigt werden. In die Gutschriftzinsen sind jedoch nach der BAO nur die mit Bescheid vorgeschriebenen Vorauszahlungen einzubeziehen.
Nach meiner Meinung ist es verfassungswidrig, wenn die Leistung überhöhter Anzahlungen vom Finanzamt nicht verzinst wird, während für zu geringe Vorauszahlungen zuzüglich Anzahlungen sehr wohl Nachforderungszinsen verrechnet werden.