

Voraussetzung ist, dass mit allen Dienstverhältnissen pro Monat die ASVG-Höchstbeitragsgrenzen überschritten wird.
In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, von der GKK zumindest einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge vom Überschreitungsbetrag zurück zu holen. Für das Jahr 2003 endet die Antragsfrist mit 31.12.2006!
Folgende Vorgangsweise ist zu wählen bzw. Folgendes ist zu beachten:
• Vergütungsantrag ist mittels eines formlosen Schreibens an die Sbg-GKK zu richten. Es gibt kein eigenes Formular für den Antrag. Entweder mit eingeschriebenen Brief, oder per Fax unter der Nr. 0662/8889-355 zH Beitragsabteilung und unter Angabe folgender Daten:
o Bankverbindung des Dienstnehmers
o Anführen der Dienstverhältnisse samt der entsprechenden Dienstgeber-Kto-Nr. des jeweiligen Dienstgebers
o Eigenhändige Unterschrift des Dienstnehmers am Antrag
o Möglich noch rückwirkend für 3 Jahre. Somit im Jahr 2006 noch ab 2003 möglich!
• Höchstbeitragsgrundlage 2006: je Monat € 3.750,00 x 14 Gehälter = € 52.500,00
Höchstbeitragsgrundlage 2005: je Monat € 3.630,00 x 14 Gehälter = € 50.820,00
Höchstbeitragsgrundlage 2004: je Monat € 3.450,00 x 14 Gehälter = € 48.300,00
Höchstbeitragsgrundlage 2003: je Monat € 3.360,00 x 14 Gehälter = € 47.040,00
• Vom die Höchstbeitragsgrundlage übersteigenden Betrag werden sowohl die Pensions- als auch die Krankenversicherung rückvergütet. Achtung! Es werden nur die Dienstnehmerbeiträge (rd. 18%) vergütet; somit nicht die Dienstgeberbeiträge.
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen gerne zur Verfügung.