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Meldeverpflichtung für grenzüberschreitende Dienstleistungen ab 2006

Herbert Tiefling
Unternehmen, die im Vorjahr oder bereits im laufenden Jahr grenzüberschreitende Dienstleistungserlöse für das Ausland oder aus dem Ausland bezogene Dienstleistungen im Ausmaß von mehr als EUR 50.000,00 erzielt haben, sollten die im Anhang gemachten Ausführungen beachten.
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