

Das BM für Finanzen, Sozialversicherung und Wirtschaftskammer haben ein Merkblatt zum Thema der Mitarbeit von Familienmitgliedern im Unternehmen herausgegeben.
Darin wird genau angegeben wann und unter welchen Umständen auch Familienmitglieder bei der Gebietskrankenkasse als Dienstnehmer angemeldet werden müssen.
Zum Merkblatt:
Das BM für Finanzen, Sozialversicherung und Wirtschaftskammer haben ein Merkblatt zum Thema der Mitarbeit von Familienmitgliedern im Unternehmen herausgegeben.
Darin wird genau angegeben wann und unter welchen Umständen auch Familienmitglieder bei der Gebietskrankenkasse als Dienstnehmer angemeldet werden müssen.
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