Für Wohnungen muss künftig keine Mietvertragsgebühr mehr entrichtet werden. TU Tipp: Warten Sie mit der Unterfertigung von Mietverträgen noch bis zur Kundmachung des Gesetztes zu (dies wird laut BMF Anfang November sein), oder kontaktieren Sie Ihren Berater in der TREUHAND-UNION.