News

Naturalrabatte und deren Prüfung durch das Finanzamt

Dr. Helmut CZAJKA
In letzter Zeit beherrschen die von Ärzten bezogenen Naturalrabatte die Medienwelt, obwohl solche Zuckerln nicht nur in der Pharmabranche verteilt werden. So ist es durchaus üblich, dass bei Erreichen eines bestimmten Umsatzes ein Bonus in Form von Gratislieferungen gewährt wird. Diese werden derzeit verstärkt von der Finanz geprüft.

Zwischen den Betriebsprüfern werden und wurden immer schon Kontrollmitteilungen ausgetauscht. Dies sind z.B. Hinweise auf Lieferungen oder Provisionszahlungen, die ein Prüfer bei einem Unternehmen anlässlich einer Betriebsprüfung erhebt und schriftlich an das Finanzamt des Abnehmers sendet. Dort werden die Hinweise gesammelt und bei der Prüfung oder Erstellung des Steuerbescheides nachgesehen, ob diese in der Buchhaltung enthalten sind.

Vermehrt widmen sich diese Kontrollmitteilungen nun den Gratislieferungen, da diese beim Empfänger entweder zu Erlösen führen müssen oder nachgewiesen werden muss, für welchen anderen Zweck die Gratislieferung verwendet wurde.

Unternehmer, die Naturalrabatte erhalten, sollten daher diese in die Mengenkalkulation aufnehmen, damit es bei der nächsten Betriebsprüfung keine bösen Überraschungen gibt.