

Es werden nun Erlagscheine für private Marken- und Patentveröffentlichungen versendet, welche bewusst so gestaltet sind, dass man bei oberflächlicher Betrachtung eine amtliche Vorschreibung vermuten könnte. (siehe beiliegendes Muster). Eine Einzahlung ist nicht notwendig um die Marke weiter zu schützen.
TU - Tipp: Bei Erlagscheinen des Firmenbuchs sowie des Patentamts immer auch den kleingedruckten Teil lesen sodass Sie eine Verwechslung ausschließen können.