Mit 1.1.2003 gelten für die Ausstellung von Rechnungen neue Formvorschriften. Die Nichtbeachtung dieser Formvorschriften kann zur Versagung des Vorsteuerabzuges führen.
In der beiliegenden Datei haben wir die einzelnen nunmehr ab 1.1.2003 verpflichtend auf den Rechnungen anzuführenden Merkmale angeführt.
Weitere Auskünfte und Informationen dazu erteilt ihnen gerne ihre TU-Kanzlei.