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Neue Sonderausgabe

Dr. Helmut CZAJKA
Mit dem jetzt im Parlament beschlossenen Budgetbegleitgesetzen wurde eine zusätzliche Sonderausgabe für private Personen geschaffen:
Die erstmalige Herstellung eines Internetzuganges mittels Breitbandtechnik (z.B. Chello; Inode) ist bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich absetzbar.

Wenn erstmalig eine private Person nach dem 30.4.2003 einen Breitband - Interner Zugang herstellen lässt, dann sind folgende Kosten als Sonderausgabe absetzbar:

Herstellungskosten bis € 50,00 einmalig

Laufende Grundentgelte bis € 40,00 monatlich, wobei die Absetzbarkeit bis 31.12.2004 begrenzt ist.

Sonderausgaben sind nur bis zu einem Jahreseinkommen von € 36,400,00 absetzbar und ab einem Jahreseinkommen € 50.900,00 nicht mehr abzugsfähig.