

Wenn erstmalig eine private Person nach dem 30.4.2003 einen Breitband - Interner Zugang herstellen lässt, dann sind folgende Kosten als Sonderausgabe absetzbar:
Herstellungskosten bis € 50,00 einmalig
Laufende Grundentgelte bis € 40,00 monatlich, wobei die Absetzbarkeit bis 31.12.2004 begrenzt ist.
Sonderausgaben sind nur bis zu einem Jahreseinkommen von € 36,400,00 absetzbar und ab einem Jahreseinkommen € 50.900,00 nicht mehr abzugsfähig.