

Die Verrechnungspreisrichtlinien (VPR) 2021 wurde neu verlautbart und tritt an Stelle der VPR 2010. Der bisherige Aufbau der VPR wurde dabei weitgehend beibehalten, wobei es Aufgrund der Einarbeitung der OECD-VPL 2017 zu umfassenden Änderungen gekommen ist, welche sich in Ihrern Konzernverträgen niederschlagen sollten.
Anbei dürfen wir die neue Richtlinie zum Download zu Verfügung stellen.
Insbesondere hinsichtlich Dokumentationsanforderungen von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen, wurden die Anforderungen angehoben. Wir empfehlen die bestehenden Verträge mit den neuen VPR 2021 noch bis Jahresende abzugleichen und entsprechend anzupassen.