

Neu: Die Umsatzsteuervoranmeldung wird ab 2012 maschinell gelesen.
Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder vierteljährlich oder
monatlich gemacht werden. Sie muss immer am 15. Tag des auf den
Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Monats abgegeben werden.
Unternehmer bis zu einem Vorjahresumsatz von € 30.000,00 müssen die
UVA zwar erstellen, aber nicht abgeben. Die Verpflichtung zur Erstellung
trifft sie vierteljährlich.
Diese Unternehmer müssen die UVA vierteljährlich erstellen und
einreichen.
Über einem Vorjahres-Umsatz von € 100.000,00 muss die UVA monatlich
erstellt und auch abgegeben werden.
Bereits bisher musste die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch
eingereicht werden. Hat der Unternehmer die technischen Voraussetzungen
dafür nicht (z.B. keinen Internetzugang), darf die UVA händisch
ausgefüllt werden.
In diesem Fall muss ab 2012 das Formular beim
Finanzamt bestellt werden.
Alle Eintragungen müssen
Zuallererst muss nun angekreuzt werden, ob
ausgefüllt werden soll.
Das Formular wurde auch optisch neu gestaltet. Es ist nun Querformat
statt wie bisher Hochformat.
Stand: 07. Dezember 2011