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Neues UVA-Formular 2012

Herbert Tiefling

Neu: Die Umsatzsteuervoranmeldung wird ab 2012 maschinell gelesen.

Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder vierteljährlich oder
monatlich gemacht werden. Sie muss immer am 15. Tag des auf den
Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Monats abgegeben werden.


Vierteljährlich


Vorjahres-Umsatz bis € 30.000,00


Unternehmer bis zu einem Vorjahresumsatz von € 30.000,00 müssen die
UVA zwar erstellen, aber nicht abgeben. Die Verpflichtung zur Erstellung
trifft sie vierteljährlich.


Vorjahres-Umsatz bis € 100.000,00


Diese Unternehmer müssen die UVA vierteljährlich erstellen und
einreichen.


Monatlich


Vorjahres-Umsatz über € 100.000,00


Über einem Vorjahres-Umsatz von € 100.000,00 muss die UVA monatlich
erstellt und auch abgegeben werden.


Neues Formular ab 2012


Bereits bisher musste die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch
eingereicht werden. Hat der Unternehmer die technischen Voraussetzungen
dafür nicht (z.B. keinen Internetzugang), darf die UVA händisch
ausgefüllt werden.


In diesem Fall muss ab 2012 das Formular beim
Finanzamt
bestellt werden.


Regeln für die Eintragungen


Alle Eintragungen müssen



  • genau in den dafür vorgesehenen Feldern erfolgen. Am Formular sind
    Kästchen vorgezeichnet, wobei in jedes ein Buchstabe

  • in Blockschrift und

  • ausschließlich in den Farben Schwarz oder Blau geschrieben werden
    muss.


Neues Ankreuzkästchen


Zuallererst muss nun angekreuzt werden, ob



  • die Umsatzsteuervoranmeldung 2012 oder

  • eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung


ausgefüllt werden soll.


Optische Neugestaltung


Das Formular wurde auch optisch neu gestaltet. Es ist nun Querformat
statt wie bisher Hochformat.


Stand: 07. Dezember 2011