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Neustartbonus

TU-Österreich
6/5/2020

Es ist aktuell und wahrscheinlich auch in Zukunft nicht möglich neue Mitarbeiter sofort in die Kurzarbeit einzubeziehen. Die Regierung hat darauf reagiert und einen sogenannten „Neustartbonus“ geschaffen; eine Art Kurzarbeit „light“.

Für Arbeitnehmer, die im ersten Schritt noch keinen Job im vollen Ausmaß oder im bisherigen Beruf finden, wird das Gehalt vom AMS auf rund 80 Prozent des bisherigen Gehalts aufgestockt. Für Betriebe ist es mit diesem Instrument leichter, entweder ihr Stammpersonal wieder aufzunehmen oder ganz neue Kräfte zu finden.Der Arbeitnehmer kann ab Mitte Juni den Neustartbonus beim AMS über das eAMS-Konto oder persönlich beim AMS beantragen. Der Arbeitnehmer bekommt das Geld monatlich direkt vom AMS.

Was bedeutet das für den Dienstgeber:

  • ein kontinuierliches Hochfahren der Kapazitäten im Personalbereich ist möglich, ohne große Einkommensverluste beim Dienstnehmer
  • der Dienstnehmer muss den Bonus beantragen; der Dienstgeber hat nach derzeitigem Stand keine Verpflichtungen
  • die Teilzeitbeschäftigung muss mindestens 20 Stunden betragen; diese Beschäftigung muss geringer entlohnt sein, als jene Beschäftigung vor Arbeitslosigkeit

Diese Maßnahme wird voraussichtlich ab Mitte Juni verfügbar sein. Es kann daher Sinn machen, beabsichtigte Teilzeitbeschäftigungen (Neueinstellungen) hinauszuzögern; natürlich nur wenn dies organisatorisch möglich ist und für den Dienstnehmer Sinn macht.

Die genauen Informationen werden noch veröffentlicht; die FAQs zu diesem Thema können hier abgerufen werden: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ-Neustartbonus.html