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NEWS im Februar

Herbert Tiefling
***Die neue Kapitalertragsteuer für Wertsteigerungen des Kapitalvermögens
***Neue Pauschalierungsverordnung für Land- und Forstwirtschaft
***Verfassungsgerichtshof hebt die Steuerfreistellung bei Auslandsentsendungen auf
***EuGH-Urteil über die Einbeziehug der NoVa in die USt-Bemessungsgrundlage
***Förderung des ersten Arbeitnehmers bei einem Ein-Personen-Unternehmen

Die neue Kapitalertragsteuer für Wertsteigerungen des Kapitalvermögens

Banken sind ab 1.10.2011 verpflichtet, von realisierten Kursgewinnen aus Kapitalvermögen (z.B. Aktien, Anleihen) und Derivaten (z.B. Zertifikate) eine Steuer in Höhe von 25 % einzuheben und an den Finanzminister abzuführen.


Neue Pauschalierungsverordnung für Land- und Forstwirtschaft

Der Grenzwert für Vollpauschalierung wird ab 2011 von € 65.500,00 auf € 100.000,00 angehoben.


Verfassungsgerichtshof hebt die Steuerfreistellung bei Auslandsentsendungen auf

Der Verfassungsgerichtshof hat diese Steuerbefreiung nun als rechtswidrig beurteilt und aufgehoben. Für die Jahre 2011 und 2012 gibt es aber eine befristete Übergangsbestimmung.


EuGH-Urteil über die Einbeziehung der NoVA in die USt-Bemessungsgrundlage

NoVA nicht mehr Teil der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage. Es erhöht sich die NoVA laut Gesetz allerdings automatisch um 20 % (Erhöhungsbetrag). Im Ergebnis kommt es daher zu keiner Änderung der Steuerbelastung.


Förderung des ersten Arbeitnehmers bei einem Ein-Personen-Unternehmen

Das AMS fördert alle Ein-Personen-Unternehmer (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbHs) bei der Einstellung des ersten Arbeitnehmers. Die Beihilfe beträgt 25 % des Bruttolohns für ein Jahr.