Nicht alle Erwerbseinkünfte SV-pflichtig
Einkünfte, die aus keiner aktiven Erwerbstätigkeit resultieren sind nicht sozialversicherungspflichtig
Einkünfte, die einem nach Beendigung der aktiven Erwerbstätigkeit (Betriebsaufgabe) zufließen, unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Darunter fallen auch Folgeprovisionen von Versicherungen oder Lizenzgebühren.