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NoVA - Rückerstattung des 20 %igen Zuschlages

Herbert Tiefling
Laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist der Zuschlag bei der NoVA nicht gerechtfertigt und kann nunmehr beim Finanzamt rückgefordert werden.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der von Österreich verrechnete 20 %ige Zuschlag (Mehrwertsteuer) zur berechneten NoVA (Normverbrauchsabgabe) bei aus dem Ausland importierten und im Inland erstmals zugelassenen PKW unzulässig ist.

Aus diesem Grund gibt es nun ein sehr einfaches Verfahren für die Erstattung der zuviel bezahlten NoVA. Dem Finanzamt ist lediglich ein formloses Schreiben mit dem Hinweis auf den Zeitpunkt der NoVA-Verrechnung zu übermitteln und in diesem Schreiben auch eine Kontonummer für die Rückzahlung der zuviel bezahlten NOVA anzugeben.