News

OPEL Zafira lt VWGH kein Kleinbus

Herbert Tiefling
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein OPEL Zafira (und ähnliche KFZ) steuerlich nicht als Kleinbuss zu sehen ist. Ein VSt-Abzug ist daher auch nicht zulässig.

Montag, 20. Oktober 2008
VwGH zum Vorsteuerabzug für "Opel Zafira"
Der VwGH hat sich in der Entscheidung vom 24. 9. 2008, 2007/15/0161, mit dem Vorsteuerabzug beim Opel Zafira auseinandergesetzt und dabei festgestellt, "dass unter einer Beförderungsmöglichkeit für (zumindest) sieben Personen Sitze in dieser Anzahl für Erwachsene mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Komfort und Sicherheitsstandard zu verstehen sind. Die Sitzmöglichkeiten müssen dafür geeignet sein, Erwachsene über einen längeren Zeitraum und damit über eine längere Distanz mit dem Fahrzeug zu befördern. Soweit ein Fahrzeug bloß Raum für Hilfs- oder Notsitze bietet, wird nach der Verkehrsauffassung die Möglichkeit der Beförderung auf Sitzplätzen in Bussen im allgemeinen nicht vorliegen." Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Begriff des "(Klein-)Busses" zudem immanent, dass im Fahrzeug die räumlichen Voraussetzungen dafür bestehen, in einem Mindestausmaß Gepäckstücke der beförderten Personen mitbefördern zu können. Die Rechtsauffassung des UFS, jegliche wie immer geartete Möglichkeit, mit einem Fahrzeug mehr als sechs Personen zu befördern, sei jedenfalls ausreichend, um das Erfordernis der Beförderungskapazität eines Busses für erfüllt anzusehen, wird vom Verwaltungsgerichtshof nicht geteilt; vielmehr wäre die Behörde verpflichtet gewesen, diesbezügliche weitere Sachverhaltsfeststellungen zu treffen. Da der Berufungsbescheid die Frage der Beförderungskapazität nicht ausreichend geklärt hat, musste er aus diesem Grund aufgehoben werden. Zum Volltext der Entscheidung auf der VwGH-Homepage.

Mittwoch, 15. Oktober 2008
Aktualisierte Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Klein-Lkws
Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. 1. 2002, Rs. C-409/99, als vorsteuerabzugsberechtigte Kleinlastkraftwagen anerkannt werden, wurde um ein weiteres Fahrzeug, den Peugeot Bipper (2, 3 oder 4 Seitentüren), erweitert.

Die komplette Liste der Klein-Lkws gemäß § 3 der zitierten Verordnung aus 2002 finden Sie auf der BMF-Homepage.