

Aktuelle werden bei GPLA Prüfungen verstärkt:
• Ärzte in Spezialkliniken
• Vertretungsärzte
• Ärzte im Bereich "Flugambulanz"
• "Substitution" im Bereich Rechtsanwälte
geprüft.
In einem aktuellen VwGH Fall wurde beispielsweise eine Sanatoriumsarzt als echter Dienstnehmer eingestuft, weil der Konsulentenvertrag folgende Details enthalten hat:
• Verschwiegenheitsverpflichtung ("durchbricht" ein generelles Vertretungsrecht)
• Es wurden monatlichen Dienstpläne vereinbart
• Es hat eine Eingliederung in die Organisation stattgefunden (organisatorische Funktion, Dienstaufsichtspflichten, tägliche Beginn- und Endzeiten)
• Bindung an Weisung basierend auf "hausinternen Regelungen"
Eine Urlaubsregelung wurde nicht vereinbart, welches allerdings nicht für die Umqualifizierung hinderlich war.
In einem UFS Fall wurde ein Ziviltechniker, welcher für Statitikleistungen beauftragt wurde als Dienstnehmer umqualifiziert weil:
• Der Auftraggeber hat alle Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt
• Die Tätigkeit wurde ausschließlich im Büro des Auftraggebers erbracht
• Der Auftragnehmer hatte "Bürozeiten" einzuhalten
• Das Honorar wurde mit 40% bzw. 50% des vereinnahmten Entgelts festgesetzt (Plus Pauschale)
• Fahrtkosten wurden via KM-Geld verrechnet
• Haftung des Auftraggebers für Entschädigungszahlungen