

Sie haben von uns bzw. von Ihrem Finanzamt mit der letzten Steuerveranlagung auch einen BESCHEID erhalten, mit dem die Höhe Ihrer STEUERVORAUSZAHLUNGEN für 2011 bzw. für 2012 vorgeschrieben wurde. Spätestens am 15.2./15.5./16.8./15.11. eines jeden Jahres ist ein Viertel der Jahresvorschreibung zur Zahlung fällig.
Bitte beachten Sie diesen EINZAHLUNGSTERMIN!
Bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen könnte in begründeten Fällen auch eine Stundung beantragt werden, damit Säumnisfolgen zu vermieden werden. Sollten die festgesetzten Vorauszahlungen für das laufende Jahr zu hoch sein (weil der erwartete Gewinn voraussichtlich niedriger ausfällt), können wir gerne für Sie einen HERABSETZUNGSANTRAG einbringen. Ein solcher Antrag sollte aber so rasch wie möglich gestellt werden, damit eine Herabsetzung noch vor dem 15. Februar erfolgt.
Für 2012 kann eine Herabsetzung längstens bis zum 30. September beantragt werden.