

Laut Information des Bundesfinanzministeriums sind Registrierkassen aufgrund des Coronavirus nicht abzumelden.
Das BMF informiert darüber, dass bei (vorübergehenden) Betriebsschließungen aufgrund des Coronavirus die Registrierkassen nicht außer Betrieb zu nehmen sind (so wie auch bei Urlaub oder Saisonbetrieb). Unter anderem würden das Anmeldeprozedere über FinanzOnline und die Startbelegprüfung bei der Wiederinbetriebnahme der Registrierkassen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen. Wir bitten Sie, auch Ihre Kunden entsprechend zu informieren.