

Registrierkassen müssen ab 1. 4. 2017 beim Finanzamt angemeldet und manipulationssicher sein.
Wenn es Probleme mit der Installation oder Registrierung gibt, muss nachgewiesen sein, dass man sich bis 15. 3. 2017 nachweislich darum gekümmert hat, die Kassa aber nicht rechtzeitig geliefert bekam.
Nur dann kommt man vorerst straffrei davon.
Sonst drohen bis zu 5.000 Euro Strafe.