

Kilometergelder:
Obwohl das Kilometergeld laut Reisegebührenvorschrift EUR 0,356 beträgt, kann bei der Verrechnung von Kilometergeld auf zwei Nachkommastellen gerundet werden. Das heißt, dass Kilometergeld bis EUR 0,36 steuerfrei ausbezahlt werden kann. Diese Rundung gilt allerdings nicht für die Geltendmachung von Werbungskosten und Betriebsausgaben.
Tages- und Nächtigungsgebühren:
Inland: Das Tagegeld für Inlandsdienstreisen beträgt ab einer Reisedauer von mehr als drei Stunden EUR 2,20 pro angefangener Stunde, maximal jedoch EUR 26,40 pro Tag. Das pauschale Nächtigungsgeld bei Inlandsdienstreisen beträgt EUR 15,00.
Ausland: Hier die Werte der 14 Mitgliedsstaaten der EU
Mitgliedsland Tagesgebühr(€) Nächtigungsgebühr(€)
Belgien 35,30 22,70
Brüssel 41,40 32,00
Dänemark 41,40 41,40
Deutschland 35,30 27,90
Grenzorte 30,70 18,10
Finnland 41,40 41,40
Frankreich 32,70 24,00
Paris und Straßburg
35,80 32,70
Griechenland 28,60 23,30
Großbritannien 36,80 36,40
London 41,40 41,40
Irland 36,80 33,10
Italien 35,80 27,90
Rom und Mailand 40,60 36,40
Grenzorte 30,70 18,10
Luxemburg 35,30 22,70
Niederlande 35,30 27,90
Portugal 27,90 22,70
Schweden 42,90 41,40
Spanien 34,20 30,50