

Für in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuern kann im Regelfall im Ausland die Rückerstattung beantragt werden.
Die Frist für die Antragsstellung zur Rückerstattung von Vorsteuern aus dem Jahr 2001 läuft am 30.6.2002 ab.
Bitte überprüfen Sie, ob ausländische Vorsteuern an Sie in Rechnung gestellt wurden. Falls ein Antrag auf Rückerstattung eingebracht werden soll, sind die Originalbelege dem Antrag beizulegen.
Bei der Erstellung der Anträge sind wir Ihnen gerne behilflich.