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Schenkungsmeldepflicht

Mag. Harald CZAJKA

Die Diskussion um eine mögliche Wiedereinführung der Erbschafts-und Schenkungssteuer, die zuletzt per 1.8.2008 abgeschafft wurde, ist es wert, einen Blick auf die derzeit geltende Regelung betreffend Schenkungen zu werfen.

Vereinfacht lässt sich sagen, dass für bestimmte Schenkungen weiterhin eine Verpflichtung besteht, diese binnen 3 Monaten an das Finanzamt zu melden. 

Die Anzeigepflicht besteht für Schenkungen unter Lebenden für folgende Vermögenswerte:

  • Bargeld
  • Kapitalforderungen (Sparbücher, Anleihen, Darlehensforderungen)
  • Anteile an Kapitalgesellschaften und an Personengesellschaften
  • Beteiligungen als stiller Gesellschafter
  • Betriebe oder Teilbetriebe
  • Bewegliches körperliches vermögen (zB Auto, Motor- und Segelboot, Schmuck, Edelsteine ,..) und immaterielle Vermögensgegenstände (zB Urheberrechte, Konzessionen, Fruchtgenussrechte, Wohnrechte).

Für Grundstücke besteht eine Anzeigepflicht gemäß Grunderwerbsteuergesetz weshalb keine Schenkungsmeldung notwendig ist. 

Schenkungsmeldung müssen nur getätigt werden, wenn folgende Schwellenwerte überschritten werden:

  • 50.000,- innerhalb eines Jahres bei nahen Angehörigen.
  • 15.000,- innerhalb von 5 Jahren unter fremden Personen.

Als nahe Angehörige gelten: Eltern, Ehegatten, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen, Lebensgefährten

Wir führen laufend Schenkungsmeldungen für unsere Klienten durch, da anderenfalls erhebliche Strafen drohen!

Mag. Harald CZAJKA

Mag. Harald CZAJKA

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mag. Harald Czajka wurde im Jahr 2006 zum Steuerberater bestellt und ist seit dem Jahr 2012 beeideter Wirtschaftsprüfer. Sein Haupttätigkeitsfeld ist die umfassende steuerliche Betreuung von KMU in dem sich stetig wandelnden Umfeld. Mag. Czajka war weiters 8 Jahre für die Volksbank Wien tätig und ist Geschäftsführer der TREUHAND-UNION Österreich.