

Seminarraummiete mit 20% Umsatzsteuer, Berechnung des Anteils im Pauschalpreis
Gemäß Umsatzsteuerrichtlinien RZ 1200 ist die Zurverfügungstellung von Seminarräumen keine begünstigte Nebenleistung zur Beherbergung. Folglich sind die Leistungen für die Seminarraummiete mit 20% Umsatzsteuer zu versteuern. In den meisten Fällen wird ein Pauschalpreis der mehrere Leistungen beinhaltet verrechnet. Z.b. Hotelzimmer inkl. Frühstück, Wellness, Seminarraummiete pro Teilnehmer. Sollte der Pauschalpreis nicht mit der Summe der Listenpreise der einzelnen Leistungen übereinstimmen ist folgendermaßen vorzugehen: Die Listenpreise der Einzelleistungen werden addiert und davon der prozentuelle Anteil der Seminarraummiete pro Teilnehmer errechnet. Der sich daraus ergebende Prozentsatz ist Grundlage für den Anteil am Pauschalpreis der jedenfalls mit 20% Umsatzsteuer zu versteuern ist.