

Mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005 wurden die vor dem 1.1.2007 entstandenen Offenen Handelsgesellschaften, Offenen Erwerbsgesellschaften und Kommanditerwerbsgesellschaften mit Wirkung ab 1.1.2007 in Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) umgestellt. Der Firmenwortlaut eingetragener Personengesellschaften muss spätestens ab dem 1.1.2010 einen § 19 Abs 1 Z 2 und 3 UGB entsprechenden Rechtsformzusatz "OG" beziehungsweise "KG" enthalten.
Davon sind lediglich offene Gesellschaften ausgenommen, die am 1.1.2007 den Rechtsformzusatz "OHG" führten. Es ist jedoch zweckmäßig auch deren Zusatz in "OG" zu ändern.
Erfolgt die Änderung nicht, so besteht ab dem 1.1.2010 eine Eintragungssperre.
Eingetragene Einzelunternehmer müssen ebenfalls bis spätestens 1.1.2010 ihrer Firma einen § 19 Abs 1 Z 1 UGB entsprechenden Rechtsformzusatz "eingetragener Unternehmer" oder "e.U." beifügen.
Firmenbuchanmeldungen zur Änderung des Rechtsformzusatzes sind nach § 907 Abs 4 UGB von den Gerichtsgebühren befreit, wenn die Anmeldung vor dem 1.1.2010 beim Firmenbuch einlangt. Weiters ist auf Firmenbuchanmeldungen, die ausschließlich auf die Änderung des Rechtsformzusatzes abzielen, § 11 FBG anzuwenden, d.h., sie bedürfen abweichend von § 11 UGB nicht der beglaubigten Form und es genügt die Unterfertigung der Eingabe durch die Gesellschafter in vertretungsbefugter Anzahl, d.h. nicht notwendigerweise durch alle Gesellschafter.
In der Beilage finden sie ein Musterschreiben, mit welchem die gebührenfreien Anpassung des Rechtsformzusatzes bis 31.12.2009 möglich ist.