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Spartipps zum Sparpaket

Herbert Tiefling
Nützliche Tipps zur Solidarabgabe für Geschäftsführer, Gewinnfreibetrag und Optionen beim Immobilienverkauf.

Solidarabgabe Geschäftsführer


Sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmer haben bei einem hohen
Einkommen bzw. Gewinn von 2013 bis 2016 eine Solidarabgabe zu leisten
(siehe Artikel auf Seite1).


Wenn Sie als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH ein sehr hohes Gehalt
beziehen und in Ihrer GmbH hohe Gewinne erwirtschaften, war es bisher auch
schon sinnvoll, über das Verhältnis Geschäftsführergehalt und Ausschüttung
nachzudenken. Dies wird durch die neue Solidarabgabe noch verstärkt. Für
den Gewinn einer Kapitalgesellschaft und auch für Gewinnausschüttungen aus
der GmbH ist keine Solidarabgabe zu bezahlen.


Gewinnfreibetrag noch 2012 nutzen


Kann erwartet werden, dass Sie durch die neuen Kürzungen des
Gewinnfreibetrages ab 2013 betroffen sind, sollten verstärkte
Gewinnrealisierungen noch im heurigen Jahr geprüft werden, um den höheren
Gewinnfreibetrag (sofern möglich) zu nutzen. Dies bedingt aber auch eine
entsprechende Höhe von Neuinvestitionen noch 2012.


Optionen beim Immobilienverkauf nutzen


Veräußern Sie eine private Immobilie, die Sie vor dem 1.4.2002 erworben
haben, fallen nun 3,5 % oder 15 % (bei Umwidmungen) vom Verkaufserlös an
Steuer an. Falls Sie die Unterlagen Ihres Ankaufs noch verfügbar haben,
können Sie aber auch auf die Besteuerung des Verkaufsertrages
(Veräußerungserlös minus Anschaffungskosten) optieren. In diesem Fall ist
jedoch der Steuersatz 25 %. Dies macht dann Sinn, wenn das Grundstück
wenig oder keine Wertsteigerung erfahren hat. Zudem kann in diesem Fall
ein Inflationsabschlag angesetzt werden.


Sie können diesen Gewinn dann auch statt mit 25 % mit Ihrem normalen
Steuertarif besteuern lassen ? dies kann bei geringen sonstigen Einkünften
sinnvoll sein.


Stand: 08. März 2012