

Achtung überprüfen Sie ihre Homepage!!!
RA Dr. Nowak ist im Namen des "Verein zum lauteren Wettbewerb im Internet" auf Geldfang und verlangt für das Aufdecken von Mängel auf WEB-Seiten nach § 5 E-Commerce Gesetz € 482,76.
Überprüfen Sie daher, ob Ihre Web-Seite alle notwendigen Angaben enthält.
Seit 1 Woche ergehen an diverse Klienten Schreiben von RA Dr. Nowak - falls nicht alle Mindestinformationen gem. § 5 Abs. 1 E-Commerce Gesetz auf Homepage ersichtlich sind.
Mindeststandards:
1) Name oder Firma des Betreibers der Homepage
2) Genaue postalische Anschrift
3) Firmenbuchnummer u -gericht (falls vorhanden)
4) Kommunikationsdaten (Telnr., Fax, e-mail)
5) UID-Nummer (sofern vorhanden)
6) Angehörigkeit einer Kammer oder ähnlichen Einrichtung
7) Zuständige Aufsichtsbehörde (sofern Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt)
8) Sofern vorhanden sind Preise klar und eindeutig auszuweisen und anzugeben, ob darin Steuern und Versandkosten enthalten sind. Sobald auch an Endverbraucher verkauft wird, muß man brutto auszeichnen
Für Webshops gilt weiters:
9) Erklärung des Shopsystems (welche Schritte führen zu einer Vertragserklärung und zum Vertragsabschluss)
10) Veröffentlichung von Vertragsbestimmungen und AGB"s
11) Erklärung in welchen Sprachen der Vertrag abgeschlossen werden kann
12) Für den Fall eines Vertragsabschlusses sind technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen Eingabefehler und Irrtümer der Nutzer leicht korrigiert werden können. Dies ist mit den meisten Warenkorbsystemen gewährleistet
13) Wird der Vertragstext gespeichert, so ist dies dem Kunden mitzuteilen und auch dieser muß einen Zugang dazu haben
Weitere Informationen unter:
http://wko.at/forum/forum.asp?forid=187&old=&mode=1&list=1&btrid=2420
Der betreffend RA verlangt für sein Einschreiten € 482,76 bei sonstiger Klage!