

Der Nationalrat hat mit dem EU-Abgabenänderungsgesetz auch einige Änderungen sowohl für gemeinnützige Vereine als auch für Unternehmer beschlossen, die unter anderem die Registrierkassenpflicht betreffen. Dieser Artikel informiert über ausgewählte Änderungen.
Registrierkassen sind mit technischen Sicherheitslösungen gegen Manipulation zu schützen. Diese Verpflichtung tritt nun erst mit 1.4.2017 in Kraft und nicht wie bisher geplant mit 1.1.2017. Ebenso kann die Prämie zur Anschaffung einer Registrierkasse nun für Anschaffungen bis 1.4.2017 geltend gemacht werden.
Geringfügige Einkünfte von Aushilfskräften sind steuerfrei, wenn
Diese Regelung gilt für die Jahre 2017-2019.
Kleine Feste von Vereinen und Körperschaften öffentlichen Rechts (z. B. Feuerwehren) sollen im Ausmaß von bis zu 72 Stunden im Jahr steuerlich begünstigt werden (weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein). Es soll für diese Feste dann auch keine Registrierkassenpflicht bestehen (dazu ist noch eine Anpassung der entsprechenden Verordnung erforderlich).
Bei Festen von politischen Parteien gelten dieselben Regelungen wie bei Festen von Körperschaften öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Vereinen. Allerdings gilt die Begünstigung nur für ortsübliche Feste, d. h. der Jahresumsatz darf die Grenze von <<
Für Umsätze bis jeweils <<
kann eine Verordnung erlassen werden, die diese Umsätze von der Registrierkassenpflicht ausnimmt. Die Anpassung der entsprechenden Verordnung wird erwartet.
Entfallen soll die Registrierkassenpflicht für Kreditinstitute, da sie einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegen.
Am 30.9. jeden Jahres laufen für Steuerpflichtige bestimmte Fristen ab. Hier eine Auswahl:
Kapitalgesellschaften (und GmbH & Co KG<<
Noch bis 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der EU elektronisch beantragen.
Für die Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden. Diese Möglichkeit sollte überlegt werden, wenn der diesjährige Gewinn voraussichtlich niedriger sein wird als der des Vorjahrs.
Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen aus dem Jahr 2015 zu laufen. Wenn eine Einkommen- bzw. Körperschaftsteuernachzahlung droht, kann eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen (Zinsen bis <<
Grundsätzlich ist die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren zu machen. In bestimmten Fällen ist der Arbeitnehmer allerdings zu einer Veranlagung verpflichtet. Diese ist dann grundsätzlich bis 30.6. auf FinanzOnline abzugeben. Bis 30.9. haben Sie Zeit, wenn
Grundsätzlich gelten Spenden als freiwillige Zuwendungen und sind daher nicht abzugsfähig. Das Gesetz erlaubt aber ausdrücklich die Abzugsfähigkeit von bestimmten Zahlungen, wenn sie zusammen mit Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht übersteigen, insofern sie unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen.
Begünstigt sind unter anderem Spenden an bestimmte Organisationen, die
Daneben sind auch Spenden abzugsfähig, die an bestimmte Organisationen geleistet werden, aber nur, wenn die Organisation in der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen ist.
Darunter fallen Spenden an Organisationen,
Eine Geldspende an die Basilika Mariazell (Stmk.) berücksichtigte das Finanzamt in der Steuererklärung nicht als Sonderausgabe. Für das Bundesfinanzgericht (BFG) entspricht die Spende allerdings den nötigen Voraussetzungen und ist als Sonderausgabe anzuerkennen.
Nach Meinung des BFG ist die Basilika eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit einer öffentlich zugänglichen Schatzkammer (inklusive zugehöriger Sammlung). Sie entspricht daher dem Begriff eines Museums.
Nach dem Finanzstrafgesetz ist ein Finanzvergehen unter bestimmten Umständen straffrei, wenn rechtzeitig eine Selbstanzeige eingebracht wurde. Wenn die Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften den Zollämtern obliegt, muss die Selbstanzeige beim Zollamt eingebracht werden, sonst beim Finanzamt. Die Anzeige wirkt allerdings nur für den Anzeiger selbst und für die Personen, für die sie erstattet wird, strafbefreiend. Außerdem ist die Straffreiheit an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Wenn mit der Verfehlung eine Abgabenverkürzung verbunden war (bzw. ein sonstiger Einnahmenausfall für die Behörde), tritt die Straffreiheit nur dann ein, wenn der Behörde ohne Verzug alle maßgeblichen Umstände bekanntgegeben werden und innerhalb eines Monats alle geschuldeten Beträge entrichtet werden.
Keine Straffreiheit trotz Selbstanzeige besteht beispielsweise dann, wenn
Wenn die Selbstanzeige nach der Anmeldung (bzw. sonstiger Bekanntgabe) einer finanzbehördlichen Prüfung erstattet wird, tritt die strafbefreiende Wirkung nur ein, wenn bestimmte Abgabenerhöhungen entrichtet werden.
Dieser Artikel beschreibt nur die grundsätzlichen Eckpunkte zum Thema Selbstanzeige. Für eine tatsächliche Selbstanzeige ist jedoch unbedingt eine individuelle, persönliche Beratung erforderlich.
Für zwölf Monate ab Beginn der Beschäftigung des ersten Dienstnehmers (innerhalb der ersten 3 Jahre ab Gründung) müssen für alle Dienstnehmer folgende Lohnabgaben nicht bezahlt werden:
Zwölf Monate nach Neugründung wird die Begünstigung nur noch für die ersten drei Dienstnehmer angewendet.
Das Neugründungsförderungsgesetz und die Neugründungs-Förderungsverordnung definieren sehr genau, wann eine geförderte Neugründung vorliegt und wann nicht. So muss unter anderem jedenfalls durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb (Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft oder selbständige Arbeit) neu eröffnet werden und die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen neu geschaffen werden.
Keine Neugründung liegt z. B. vor, wenn der Betriebsinhaber innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Neugründung Inhaber eines Betriebs vergleichbarer Art war. Vor dem 1.1.2016 lag der Beobachtungszeitraum, innerhalb dessen keine Neugründung vorlag, bei 15 Jahren.
Keine Neugründung liegt beispielsweise auch vor, wenn ein vorhandener Betrieb nur die Rechtsform ändert oder bei einem vorhandenen Betrieb bloß die Person des Betriebsinhabers wechselt.
Weitere Formvorschriften sind zu beachten. Vereinbaren Sie daher zwecks individueller Beratung zu Ihrer Unternehmensgründung jedenfalls einen Termin in unserer Kanzlei.
Rechnungen können in elektronischer Form ausgestellt werden, wie z. B. mittels E-Mail oder Web-Download. Die elektronische Rechnung gilt nur dann als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, wenn
Damit die Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie auch alle im Umsatzsteuergesetz vorgeschriebenen Rechnungsmerkmale beinhalten.
Neben dem Ausstellen einer e-Rechnung ist auch eine Abrechnung mittels einer elektronischen Gutschrift möglich. Die e-Gutschrift muss allerdings neben den Vorschriften zur Gutschrift auch jene zur e-Rechnung erfüllen.
Der Empfänger der Rechnung muss dem Erhalt einer e-Rechnung zustimmen. Dies bedarf allerdings keiner besonderen Form. Möglich ist z. B. auch eine stillschweigende oder eine nachträgliche Zustimmung. Von einer Zustimmung kann man ausgehen, wenn die Beteiligten diese Verfahrensweise tatsächlich praktizieren.
Auch bei einer e-Gutschrift ist eine Zustimmung des Empfängers nötig. Hier ist bei einem Stillschweigen des Empfängers nicht von einem Einverständnis auszugehen, auch eine nachträgliche Zustimmung ist nicht möglich.
Konkurrenz belebt das Geschäft. Durch andere Mitbewerber ist man gezwungen, seine eigenen Produkte weiterzuentwickeln und zu verbessern. Um aber in der Masse nicht unterzugehen, ist es wichtig, die Konkurrenz im Auge zu behalten, um ihr (wenn möglich) einen Schritt voraus zu sein bzw. aus ihren Fehlern zu lernen. Analysieren Sie daher die Marktlage von Zeit zu Zeit, um herauszufinden, wie gut Ihre Position am Markt ist. Der schwierigste Teil ist dabei sicherlich, die eigene Lage objektiv einzuschätzen.