

Laut einer Ergänzung der Einkommensteuerrichtlinien RZ 4852 sind Nachforderungszinsen nicht abzugsfähig, Gutschriftszinsen sind daher nicht steuerpflichtig.
RZ 6173a: Gutschriftszinsen sind wie die gutgeschriebene Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) zu beurteilen und daher nicht steuerpflichtig.
Laut Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2002 wird der Beginn der Anspruchsverzinsung für 2002 vom 1.7.2002 auf 1.10.2002 verschoben.