News

Steuerfreie Anspruchszinsen und Terminverschiebung

Johann Pointner, KR
Laut Ergänzung der Einkommensteuerrichtlinien sind abweichend von der bisherigen Meinung Guthabenzinsen aus der Anspruchsverzinsung steuerfrei

Laut einer Ergänzung der Einkommensteuerrichtlinien RZ 4852 sind Nachforderungszinsen nicht abzugsfähig, Gutschriftszinsen sind daher nicht steuerpflichtig.
RZ 6173a: Gutschriftszinsen sind wie die gutgeschriebene Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) zu beurteilen und daher nicht steuerpflichtig.

Laut Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2002 wird der Beginn der Anspruchsverzinsung für 2002 vom 1.7.2002 auf 1.10.2002 verschoben.