News

Steuerfreie Schenkung von Sparbüchern bis 30.6.2002

Dr. Helmut CZAJKA

Sparbücher können noch bis zum 30. Juni 2002 steuerfrei geschenkt werden. Aber nur Sparbücher, alle anderen Zuwendungen sind schenkungssteuerpflichtig. Will man daher Kindern oder anderen Personen den Kauf irgendwelcher Gegenstände finanzieren, muss zuerst ein Sparbuch geschenkt werden, damit von diesem Geld der Gegenstand gekauft werden kann.

Hierbei sind einige Regeln zu beachten - unsere Tipps auf der Web - Seite!!!

Übrigens: DIE VERERBUNG VON SPARBÜCHERN BLEIBT UNVERÄNDERT AUCH NACH DEM 30.6.2002 STEUERFREI!

Bei der Schenkung sollten folgende Punkte beachtet werden:

- Es muss ein Sparbuch geschenkt werden

- Überweisungen von einem Girokonto des Geschenkgebers auf ein Girokonto/Sparbuch des Geschenknehmers sind NICHT STEUERFREI

- Barabhebungen und Übergabe des Bargeldes sind ebenfalls NICHT STEUERFREI

- Der Geschenknehmer muss frei über die zugewendeten Geldmittel verfügen können und die Schenkung darf nicht mit einer Auflage, z.B. einen bestimmten Gegenstand zu kaufen, erfolgen

- Ein Schenkungsvertrages sollte unbedingt errichtet werden

- Die Übertragung des Sparbuches muss durch Umschreiben des Eigentümers bei der Bank und durch gleichzeitige körperliche Übergabe des Sparbuches erfolgen

Das Muster eines Schenkungsvertrages übermitteln wir gerne mit E-Mail.