Kürzlich wurde im Nationalrat die Abgabenfreiheit von Coronaprämien für 2021 beschlossen. Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:
- Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis zur Höhe von € 3.000,00 abgabenfrei.
- Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung/Auszahlung bis Februar 2022 erfolgen.
- Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ).
- Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
- Die Coronaprämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
- Die Coronaprämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.
Für die Abrechnung bleibt uns aber nicht mehr viel Zeit: Die Personalverrechnungen 12/2021 sind bereits abgeschlossen bzw. zumindest in Arbeit.
Falls Sie also beabsichtigen, Ihren Mitarbeiter/innen eine abgabenfreie Coronaprämie für 2021 zu gewähren und die Prämie noch in der laufenden Abrechnung 12/2021 enthalten sein soll, wenden Sie sich bitte ehestmöglich an uns.
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