News

Steuertipps

Dr. Helmut CZAJKA
Verfassungsgerichthof prüft Dienstgeberanteil bei geringfügiger Beschäftigung
Euroumstellung des Stammkapitals bei GmbH
Gründungssparen - Prämie von 14% der Eigenmittel
Pauschalierung für Handelsvertreter

• VFGH PRÜFT DIENSTGEBERANTEIL BEI GERINGFÜGIGER BESCHÄFTIGUNG.

Bekanntlich muß ein Dienstgeber, der mehrere Dienstnehmer unter der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt, auch den Dienstgeberanteil an die Gebietskrankenkasse bezahlen. Auf Seiten des Dienstnehmers ist jedoch kein Versicherungsverhältnis entstanden. Aus diesem Grund prüft nunmehr der Verfassungsgerichtshof diese Regelung. Aufgrund der bisherigen Erfahrung ist für den Fall der Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens davon auszugehen, daß der Gerichtshof diese Vorschrift aufhebt.

Damit man als Dienstgeber von der Aufhebung halbwegs sicher profitiert ist es notwendig, das Berufungsverfahren bis zum VfGH zu bringen. Da in einzelnen Branchen eine große Zahl von Dienstnehmern unter der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt ist, kann sich die Investition in die Verfahrenskosten rechnen. Das größte Risiko dabei ist, daß der VfGH schneller entscheidet, als Sie Ihren Fall durch die Instanzen bringen. Sollte Sie jedoch nur wenige Dienstnehmer unter der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigen, dann wird sich der Aufwand wohl nicht lohnen.

• EUROUMSTELLUNG DES STAMMKAPITALS BEI DER GMBH

Werden irgendwelche Änderungen für Ihre GmbH beim Firmenbuch eingereicht, muß auch das Stammkapital auf Euro umgestellt sein. Wenn Sie diese Umstellung bis Ende 2002 beantragen, können Sie die Gebühren beim Firmenbuch einsparen.

• GRÜNDUNGSSPAREN, EINE FÖRDERUNG DIE IM VERBORGENEN BLÜHT:

Wenn Sie planen sich selbständig zu machen, oder auch für den Fall der Unternehmensnachfolge in der Familie wurde diese besonders geförderte Sparform konzipiert. Sie erhalten neben den Zinsen eine Prämie von 14 % auf die angesparten Eigenmittel. Die maximale Sparsumme beträgt EURO 55.000,--. Zusätzlich gibt es eine Kreditmöglichkeit mit 80 % Bürgeshaftung bis zum doppelten der Sparsumme. Einzelheiten erfahren Sie bei ihrem Steuerberater oder Kreditinstitut.

• PAUSCHALIERUNG FÜR HANDELSVERTRETER

Selbständige und gewerbsmäßige Vermittler können bestimmte Betriebsausgaben und mit diesen zusammenhängende Vorsteuerbeträge pauschal ermitteln. Die Aufwendungen für Arbeitszimmer, Verpflegsmehraufwendungen (Diäten), Geschäftsessen und auswärtige Telefonate können mit dem Pauschalsatz von 12 % der Umsätze, höchstens jedoch mit € 5800,-- angesetzt werden. Von diesen pauschalierten Betriebsausgaben kann die Vorsteuer wieder mit 12 % pauschal ermittelt werden. Zusätzlich zu den mit der Pauschalierung abgegoltenen Ausgaben können z.B. Sozialversicherungsbeiträge abgesetzt werden.