

Sie haben von uns bzw. von Ihrem Finanzamt mit der letzten Steuerveranlagung auch einen VORAUSZAHLUNGSBESCHEID erhalten, mit dem die Höhe Ihrer Steuervorauszahlungen für 2011 vorgeschrieben wurde.
Jeweils am 15.2./15.5./16.8./15.11. eines jeden Jahres ist ein Viertel der Jahresvorschreibung zur Zahlung fällig.
Bitte beachten Sie diesen Einzahlungstermin!
Bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen könnte in begründeten Fällen auch eine Stundung beantragt werden, um Säumnisfolgen zu vermeiden.
Sollten die festgesetzten Vorauszahlungen für das laufende Jahr 2011 zu hoch sein (weil der erwartete Gewinn niedriger ausfällt), können wir gerne für Sie einen HERABSETZUNGSANTRAG einbringen. Ein solcher Antrag sollte aber so rasch wie möglich gestellt werden, damit eine Herabsetzung noch vor dem 16. August erfolgt.
Für 2011 kann eine Herabsetzung längstens bis zum 30. September beantragt werden.