Studiengebühr - steuerlich absetzbar ?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Studiengebühr vom Studenten oder vom Dienstgeber steuerlich abgesetzt werden.
1) Beim Studenten, wenn es sich um ein
- ordentliches Universitätsstudium handelt, nicht abzugsfähig,
- ein Fachhochschulstudium handelt, liegen Werbungskosten vor, wenn es Fortbildung ist, im Falle von Ausbildungskosten, wenn das Studium mit der beruflichen oder einer verwandten Tätigkeit in Zusammenhang steht.
2) Beim Dienstgeber sind Aus- und Fortbildungskosten immer Betriebsausgabe, ohne daß beim Dienstnehmer Sachbezug oder steuerpflichtiger Arbeitslohn ausgelöst wird. Wird das Studium im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers durchgeführt, dann stellt der Ersatz der Studiengebühr steuerfreien Arbeitslohn dar.