Seit 2005 werden die Unfallversicherungsbeiträge nur mehr monatlich vorgeschrieben. Für die Jahre 2002-04 ist eine Erstattung von Beiträgen vorgesehen, wenn zB die selbständige Tätigkeit unterjährig begonnen, beendet oder unterbrochen wurde. Eine automatische Rückzahlung "von Amts wegen" ist rechtlich nicht vorgesehen.