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SVgW Antrag Erstattung Unfallversicherungs-Beiträge 2002-04 (11)

Alfred Glück
Seit 2005 werden die Unfallversicherungsbeiträge nur mehr monatlich vorgeschrieben. Für die Jahre 2002-04 ist eine Erstattung von Beiträgen vorgesehen, wenn zB die selbständige Tätigkeit unterjährig begonnen, beendet oder unterbrochen wurde. Eine automatische Rückzahlung "von Amts wegen" ist rechtlich nicht vorgesehen.
Seit dem Jahr 2005 werden die Unfallversicherungsbeiträge der Selbständigen nur noch für die tatsächliche Dauer der Pflichtversicherung vorgeschrieben.
Versicherte, die in den Jahren 2002 bis 2004 nicht während des ganzen Jahres unfallversichert waren, können daher die anteilige Rückzahlung der Unfallversicherungsbeiträge beantragen.
Der Antrag kann aber auch bei der jeweiligen SVA-Landesstelle gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich einzubringen, ein formloses Schreiben genügt. Bitte vergessen Sie nicht, in dem Schreiben eine Postanschrift oder Bankverbindung für die Anweisung der Beiträge bekannt zu geben.