

Die Zuständigkeit für die Einhebung der Tourismusabgabe liegt seit 1.1.2013 nicht mehr bei den Gemeinden sondern bei der Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung.
Diese neue Dienststelle wird an alle bekannten Steuerpflichtigen Formulare für die Abgabe der Tourismusabgabenerklärung übermitteln.
Wir ersuchen um verlässliche Weiterleitung der Formulare an unsere Kanzlei, damit wir die Erklärungen zeitgerecht bearbeiten können.
Die Zuständigkeit für die Einhebung der Tourismusabgabe liegt seit 1.1.2013 nicht mehr bei den Gemeinden sondern bei der Dienststelle für Landesabgaben beim Amt der Kärntner Landesregierung.
Diese neue Dienststelle wird an alle bekannten Steuerpflichtigen Formulare für die Abgabe der Tourismusabgabenerklärung aussenden.
Wir ersuchen um verlässliche Weiterleitung der Formulare an unsere Kanzlei.