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TREUHAND-UNION KLIENTENINFO 4/2004

Herbert Tiefling

- Wird die PKW-Luxusgrenze von 34.000 € aufgeweicht?

- EuGH-Urteil "Seeling": Doch keine Vorsteuerrefundierung für die Privatvilla?

- Weitere umsatzsteuerliche Änderungen

- Anspruch auf Elternteilzeit

- Aktienrecht light - Die Einpersonen-AG

- Die europäischen Tendenzen zur "GmbH light"

- Die Neuorganisation der Finanzverwaltung

- Wichtige Termine

- Wird die PKW-Luxusgrenze von 34.000 EUR aufgeweicht?

Nach einer Entscheidung des UFS Salzburg ist die seit 1989 unveränderte Luxusgrenze für PKWs und Kombis (34.000 EUR) nach dem Verbraucherpreis-Index (VPI) zu valorisieren. Die Finanzverwaltung will diese Entscheidung aber nicht anerkennen und hat eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht. Es empfiehlt sich trotzdem, in offenen Verfahren auf die Anwendung einer valorisierten Luxusgrenze zu bestehen.


- EuGH-Urteil "Seeling": Doch keine Vorsteuerrefundierung für die Privatvilla?

Durch das erwähnte EuGH-Urteil kann - wie bereits berichtet - nach Ansicht vieler Steuerexperten bei Errichtung und Erwerb von überwiegend privat genutzten Gebäuden (zB einer Privatvilla) der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, wenn wenigstens ein geringer Teil des Gebäudes unternehmerisch (zB als Arbeitszimmer oder für Vermietungszwecke) genutzt wird. Die Finanzverwaltung will aber in diesen Fällen weder für die privat genutzten Gebäudeinvestitionen vor dem 1.1. 2004 noch für solche nach dem 30.4.2004 den Vorsteuerabzug zulassen. In einem Erlass stellt das BMF klar, dass es für den privat genutzten Teil nur dann einen (zeitanteiligen) Vorsteuerabzug gibt, wenn das Gebäude im Zeitraum 1.1. - 30.4.2004 errichtet und in Nutzung genommen wurde. In diesem Fall ist allerdings für die Privatnutzung bis 30.4.2004 auch ein Eigenverbrauch zu versteuern und infolge einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes in den folgenden 9 Jahren der Vorsteuerabzug wieder anteilig zurückzuzahlen.


- Weitere umsatzsteuerliche Änderungen

Das BMF hat die mit Erlass vom Mai 2004 verkündete Erweiterung der Umsatzsteuerpflicht von ärztlichen Gutachten am 14.7.2004 aufgrund von Interventionen der Ärztekammer wieder aufgehoben, sodass diesbezüglich vorläufig keine Änderung eingetreten ist.

In Rechnungen über Dauerleistungen (Vermietung, Lizenzvergabe) ist der Leistungszeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt, anzugeben, andernfalls beim Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug gefährdet ist. Angaben wie "Gilt bis auf Widerruf"" oder "Gilt bis auf weiteres" werden nach Ansicht des BMF dieser Anforderung nicht gerecht.


- Anspruch auf Elternteilzeit

Ab 1.7.2004 haben Dienstnehmer mit Kindern, die in einem Betrieb mit durchschnittlich mehr als 20 Arbeitnehmern arbeiten, einen Rechtsanspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit (Elternteilzeit).


- Aktienrecht light - Die Einpersonen-AG

Im Zuge der Schaffung einer Europäischen Aktiengesellschaft wurde auch das österr Aktienrecht vereinfacht. So ist mit 8.10.2004 die Einpersonen-Gründung auch bei der AG zulässig, allerdings ist der Allein-Aktionär im Firmenbuch einzutragen.


- Die europäischen Tendenzen zur "GmbH light"

Zur Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes haben einige EU-Staaten in den letzten Jahren Vereinfachungen im Gesellschaftsrecht (vor allem bei den GmbH-ähnlichen Rechtsformen) vorgenommen. So ist zB in Frankreich für die Gründung einer SARL (französische GmbH) nur mehr ein Mindestkapital von 1 EUR erforderlich. In Österreich sind derzeit keine Liberalisierungsschritte geplant.


- Die Neuorganisation der Finanzverwaltung

Die bereits seit 1.1.2003 laufende Organisationsreform der Finanzverwaltung soll bis 2005 abgeschlossen werden. Die Finanzlandesdirektionen wurden mit 1.5.2004 aufgelöst.


- Wichtige Termine
30.9.2004: Frist für Anträge auf Herabsetzung der Steuer-Vorauszahlungen 2004.
30.9.2004: Einreichung des Jahresabschlusse 2003 beim Firmenbuch (für Regelbilanzstichtag).
1.10.2004: Beginn der Anspruchsverzinsung für Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Nachzahlungen 2003.
31.10.2004: Fristende für Anträge auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides für 2004.
31.12.2004: Nur mehr heuer gibt es die 10%-ige Investitionszuwachsprämie!

Informationen im Detail siehe unter
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