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TU-BLITZINFO - Förderungsaktion für Lehrlinge

Herbert Tiefling
Das Land Kärnten belohnt alle Lehrbetriebe, die vom 1. Februar bis zum 31. März einen Lehrling aufnehmen, mit einer Lehrlingsprämie von EUR 1.000,00!

Diese Förderung kann von allen Lehrberechtigten beantragt werden, welche einen Lehrling zwischen dem 1. Februar und 31. März 2005 aufnehmen bzw. aufgenommen haben. Voraussetzung ist, dass das Lehrverhältnis die Probezeit (drei Monate) überschreitet.

Der Förderungsantrag ist schriftlich mit dem Formular - Antrag auf Betriebsförderung Aktion "Plus 1" - beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik, Mießtalerstrasse 12, 9020 Klagenfurt, nach Ablauf der Probezeit einzureichen und kann unter der Tel. Nr. 050536 30659 angefordert werden.

Wir sind gerne bereit, für Sie diese Förderung zu beantragen und ersuchen Sie, uns in diesem Fall rechtzeitig (nach Ablauf der Probezeit) zu beauftragen.