

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Wir nehmen das neue Datenschutzgesetz und unsere Verantwortung sehr ernst und verwenden generell Ihre Daten ausschließlich für den von Ihnen beauftragten Zweck.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich kostenlos von unserem TU-Steuer-Info-NEWSLETTER-SERVICE abzumelden.
Für eine ABMELDUNG senden Sie eine E-Mail an Ihre TREUHAND-UNION Kanzlei. Ihre Daten werden gelöscht und aus unserem System entfernt.
Wenn Sie den TU-NEWSLETTER nicht abbestellen, gehen wir - im Sinne einer konkludenten Handlung - davon aus, dass Sie auch künftig unseren kostenlosen TU-Steuer-Info-Newsletter-Service mit interessanten Informationen zu abgabenrechtlichen und wirtschaftlichen Themen erhalten möchten.
Das TREUHAND-UNION-Infosystem dient der aktuellen Informationsweitergabe im Rahmen unseres Steuerberatungsauftrages. Mit den laufenden Informationen als Email an die von Ihnen bekannt gegebene Emailadresse kommen wir so rasch und so gut wie möglich unserer Informationspflicht Ihnen gegenüber nach.
Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie künftig auf unsere Informationen verzichten, erlischt auch unsere Pflicht zur laufenden Information über Änderungen oder Neuerungen im Abgabenrecht.
Unsere Datenschutzrichtlinie finden sie unter folgendem Link: www.treuhand-union.com/9020dsgvo.pdf
Sie kennen die TREUHAND-UNION als seriösen Geschäftspartner in allen unternehmerische, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen.
Viele unserer Klienten nutzen und schätzen die kostenlosen TU-Steuer-Info-Newsletter-Service, der Sie regelmäßig mit wertvollen Informationen versorgen soll. Unsere Newsletter erreichen nur registrierte Klienten und Kontakte der Kanzleien der TREUHAND-UNION ÖSTERREICH.
Wir freuen uns, Ihnen auch weiterhin mit wichtigen Informationen insbesondere zum Thema Steuern und Wirtschaft den Arbeitsalltag zu erleichtern.
NEUE AUFTRAGSBEDINGUNGEN UND NEUE VOLLMACHT:
Wir und unserer Standesvertretung haben uns umfassend mit den uns betreffenden Pflichten gem. der DSGVO befasst.
Wir halten uns an die von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) und deren Experten eingehend geprüfte und auch vertretene Rechtsmeinung, dass wir als Steuerberater nicht AUFTRAGSVERARBEITER sondern VERANTWORTLICHE sind. Insofern treffen uns höhere Auflagen und wir haben selbständig und eigenverantwortlich für die Sicherheit der uns übermittelten Daten zu sorgen Es ist daher nach der derzeit geltenden Rechtsmeinung für unser Auftragsverhältnis KEINE Vereinbarung für AUFTRAGSDATENVERARBEITER notwendig.
Um die von Ihnen beauftragte, umfassende und reibungslose Beratung gewährleisten zu können, haben sie uns eine umfangreiche VOLLMACHT erteilt und den AUFTRAGSBEDINGUNGEN (AAB) zugestimmt. Aufgrund der DSGVO mussten wir sowohl die AAB als auch die Vollmacht den neuen Rahmenbedingungen anpassen, welches durch die KSW bereits durchgeführt wurde. Die ab sofort gültigen AAB finden Sie auf unserer Homepage www.TREUHAND-UNIO.com . Für die Unterzeichnung einer neuen Vollmacht wird Sie Ihre TREUHAND-UNION Kanzlei individuell kontaktieren.