

Mit Erlass vom 19.04.2016 hat das BMF die RZ 1369 USTR zur Aufteilung von Entgelten in der Beherbergung geändert und eine Erleichterung der Aufteilung bei Vorliegen von Einzelverkaufspreisen verfügt.
Neu ist, dass der Unternehmer bei dieser Aufteilung nun auch auf die entsprechenden durchschnittlichen Einzelverkaufspreise (des Hotels bzw. bei Reisebüros oder Reiseveranstaltern aller Hotels) des vorangegangenen Veranlagungszeitraums zurückgreifen kann.
Der Erlass ist ab sofort anwendbar.