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UPDATE: Umstellung Umsatzsteuersatz auf 13 % in der Beherbergung

Mag. Ingo Gruss
Mit Erlass vom 19.04.2016 hat das BMF die RZ 1369 USTR zur Aufteilung von Entgelten in der Beherbergung geändert und eine Erleichterung der Aufteilung bei Vorliegen von Einzelverkaufspreisen verfügt.
Neu ist, dass der Unternehmer bei dieser Aufteilung nun auch auf die entsprechenden durchschnittlichen Einzelverkaufspreise (des Hotels bzw. bei Reisebüros oder Reiseveranstaltern aller Hotels) des vorangegangenen Veranlagungszeitraums zurückgreifen kann.
Der Erlass ist ab sofort anwendbar.

Mit Erlass vom 19.04.2016 hat das BMF die RZ 1369 USTR zur Aufteilung von Entgelten in der Beherbergung geändert und eine Erleichterung der Aufteilung bei Vorliegen von Einzelverkaufspreisen verfügt.

Neu ist, dass der Unternehmer bei dieser Aufteilung nun auch auf die entsprechenden durchschnittlichen Einzelverkaufspreise (des Hotels bzw. bei Reisebüros oder Reiseveranstaltern aller Hotels) des vorangegangenen Veranlagungszeitraums zurückgreifen kann.

Der Erlass ist ab sofort anwendbar.

Mag. Ingo Gruss

Mag. Ingo Gruss

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger

Die Schwerpunkte in der Tätigkeit von Ingo Gruss sind die Prüfung von mittelständischen Unternehmen, Unternehmensstrukturierungen sowie die laufende Beratung von KMUs. Daneben hat er ein tiefgehendes Know-How in der Betreuung von gemeinnützigen Einrichtungen. Ingo Gruss ist Absolvent der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied der Qualitätsprüfungskommission der Abschlussprüferaufsichtsbehörde.

e: ingo.gruss@tu.tax