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URLAUBSAUFZEICHNUNGEN

Herbert Tiefling
Genaue und laufend geführte Urlaubskarteien werden immer wichtiger ! Wenn solche fehlen, gibt es Probleme bei Krankenkassenprüfungen.

URLAUBSAUFZEICHNUNGEN - WICHTIG!

Das Budgetbegleitgesetz 2001 und auch das Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 brachten in der letzten Zeit umfangreiche Änderungen auf dem Gebiet der Lohnverrechnung und des Arbeitsrechts.

Wir möchten Sie mit diesem Schreiben jedoch auf einen wesentlichen, aber nicht neuen Umstand hinweisen, auf den in der letzten Zeit bei Beitragsprüfungen der Gebietskrankenkasse besonderes Augenmerk gelegt wurde. Das Fehlen von ordnungsgemäßen Urlaubsaufzeichnungen führte zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten und in weiterer Folge zu Beitragsnachverrechnungen. Diese Aufzeichnungen werden nunmehr verstärkt von den Abgabenprüfern verlangt und bei nichtvorliegen kann es zu nicht unerheblichen Nachverrechnungen kommen (GKK und Lohnsteuer).

Aus diesem Grund wollen wir Sie aufmerksam machen, dass der Arbeitgeber Urlaubsaufzeichnungen zu führen hat, aus denen folgendes hervorgehen muss:

Der Zeitpunkt des Dienstantrittes des Arbeitnehmers,

die angerechneten Dienstzeiten und die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs

Die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer seinen bezahlten Urlaub genommen hat.

Das Entgelt das der Arbeitnehmer für die Dauer des bezahlten Urlaubes erhalten hat und der Zeitpunkt der Auszahlung.

Wenn das Urlaubsjahr nicht nach dem Arbeitsjahr berechnet wird, der Zeitpunkt, ab dem die Umstellung gilt sowie das Ausmaß der dem Arbeitnehmer für den Umstellungszeitraum gebührenden Urlaubsansprüche und der Zeitraum, in dem dieser Urlaub verbraucht wurde.

Obige Verpflichtungen sind auch dann erfüllt, wenn diese Angaben aus den Aufzeichnungen hervorgehen, die der Arbeitgeber zum Nachweis der Erfüllung anderer Pflichten führt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.