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Verkäufe aus Insolvenzverfahren muß Masseverwalter öffentlich kundmachen

Herbert Tiefling

Verkäufe und Verpachtungen in Insolvenzverfahren
Bekanntmachungen der Masseverwalter

Ab 1. Juli 2002 werden Verkäufe und Verpachtungen von Liegenschaften, Unternehmen und Unternehmensteilen sowie Anlage- und Umlaufvermögen im Rahmen des Insolvenzverfahren von den Masseverwaltern in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

Diese neue Regelung dient zwar den Gläubigerinteressen, wird aber ein großes Hindernis für die Unternehmenssanierung durch Gründung einer Auffanggesellschaft darstellen.
Dem Masseverwalter und dem Gläubigerausschuß wird in solchen Fällen die schwere Entscheidung übetragen, an wen die Wirtschaftsgüter eines insolventen Unternehmens verkauft werden sollen.
Es werden jedenfalls künftig nicht nur mehr die unmittelbar eingeweihten Geschäftspartner "günstig" kaufen.