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Vorauszahlung EST / KÖST bis 15. November !

Herbert Tiefling
Bis 15. November ist die Vorauszahlung an EINKOMMENSTEUER und/oder KÖRPERSCHAFTSTEUER für das 4. Quartal fällig - bitte rechtzeitig einzahlen !!!

Sie haben von uns bzw. von Ihrem Finanzamt mit der letzten Steuerveranlagung auch einen BESCHEID erhalten, mit dem die Höhe Ihrer STEUERVORAUSZAHLUNGEN für 2012 bzw. für 2013 vorgeschrieben wurde. Spätestens am 15.2./15.5./16.8./15.11. eines jeden Jahres ist ein Viertel der Jahresvorschreibung zur Zahlung fällig.

Bitte beachten Sie diesen EINZAHLUNGSTERMIN!

Bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen könnte in begründeten Fällen auch eine Stundung beantragt werden, um Säumnisfolgen zu vermeiden.

Sollten die festgesetzten Vorauszahlungen für das laufende Jahr zu hoch sein (weil der erwartete Gewinn voraussichtlich niedriger ausfällt), können wir gerne für Sie einen HERABSETZUNGSANTRAG einbringen. Ein solcher Antrag sollte aber so rasch wie möglich gestellt werden.

Ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen kann immer nur bis längstens 30. September eines jeden Jahres eingebracht werden.