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Vorauszahlung EST und KÖST bis 16. August !

Herbert Tiefling
Bis 16. August ist die Vorauszahlung an EINKOMMENSTEUER und/oder KÖRPERSCHAFTSTEUER für das 3. Quartal fällig - bitte rechtzeitig einzahlen !!!

Sie haben von uns bzw. von Ihrem Finanzamt mit der letzten Steuerveranlagung auch einen BESCHEID erhalten, mit dem die Höhe Ihrer STEUERVORAUSZAHLUNGEN für 2012 bzw. für 2013 vorgeschrieben wurde. Spätestens am 15.2./15.5./16.8./15.11. eines jeden Jahres ist ein Viertel der Jahresvorschreibung zur Zahlung fällig.

Bitte beachten Sie diesen EINZAHLUNGSTERMIN!

Bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen könnte in begründeten Fällen auch eine Stundung beantragt werden, um Säumnisfolgen zu vermeiden.

Sollten die festgesetzten Vorauszahlungen für das laufende Jahr zu hoch sein (weil der erwartete Gewinn voraussichtlich niedriger ausfällt), können wir gerne für Sie einen HERABSETZUNGSANTRAG einbringen. Ein solcher Antrag sollte aber so rasch wie möglich gestellt werden.

Für 2012 kann eine Herabsetzung längstens bis zum 30. September beantragt werden.